Booking.com muss sich an Richtlinien des DMA halten

Die EU-Kommission hat das Reise-Buchungsportal Booking.com als Gatekeeper eingestuft. Damit muss sich das Unternehmen künftig dem DMA unterwerfen.

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Zwei Menschen sitzen vor dem Laptop. Einer hält eine Weltkugel in der Hand, der andere ein Smartphone. Kamera, Kalender und Co. liegen auf dem Tisch

Das Reise-Buchungsportal Booking.com muss sich künftig an die strengen Regeln des DMA halten.

(Bild: kitzcorner/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das Buchungsportal Booking.com fällt künftig unter die Regeln des Digital Markets Acts (DMA). Die EU-Kommission stufte das Onlineportal der Booking Holdings Inc. als Gatekeeper, also als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein. Die Dienste X Ads und TikTok Ads fallen aus Sicht der EU-Kommission nicht unter den DMA.

Die Einordnung des Reise-Buchungsportals als Gatekeeper basiert auf einer Selbsteinschätzung, die Booking.com Anfang März vorgelegt hat. Das Unternehmen erreiche die einschlägigen Schwellenwerte und erfülle eine wichtige Schnittstellenfunktion, teilte die Kommission am Montag mit. Die Online-Werbedienste X Ads und TikTok Ads hingegen kommen um den DMA herum: Sie überschritten zwar die entsprechenden Schwellenwerte, seien aber weniger relevante Vermittler zwischen Unternehmen und Kundschaft.

Für Booking.com bedeutet die Einordnung nun einige Anpassungen. "Nach seiner Benennung hat Booking nun sechs Monate Zeit, die relevanten Verpflichtungen, die der DMA auferlegt, zu erfüllen und den Endverbrauchern und -Verbraucherinnen größere Wahlmöglichkeiten und Freiheiten zu geben", so die Kommission. Geschäftskundschaft müsse der Dienst zudem einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten ermöglichen.

Im gleichen Zeitraum erwartet die Kommission außerdem einen Bericht des Unternehmens. Darin soll es erklären, wie es die Vorgaben des DMA einhält. Ab sofort sei Booking außerdem verpflichtet, die Kommission über jede beabsichtigte Zusammenlegung im digitalen Bereich zu informieren. Die Kommission werde die Einhaltung überprüfen und ggf. Strafen verhängen.

Booking betonte, es habe mit der Entscheidung gerechnet. "Wir prüfen nun die Entscheidung über die Benennung und werden weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln", so das Unternehmen.

Booking bietet seine Seite in 45 Sprachen an und verzeichnet nach eigenen Angaben mehr als 311 Millionen verifizierte Bewertungen. 4,5 Milliarden Gäste hätten seit 2010 ihre Unterkünfte über Booking.com gebucht. Das Unternehmen gibt es seit 1996.

Für den Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet. Die Plattform sieht sich selbst nicht als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern und Verbraucherinnen. Sie hatte daher eine Gegendarstellung eingereicht, um nicht unter die Maßgaben des DMA zu fallen. Innerhalb von fünf Monaten soll es ein Ergebnis geben, so die Kommission.

Zuvor hatte die EU-Kommission bereits Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Microsoft als Gatekeeper an die kürzere Leine des DMA genommen. Die Unternehmen hatten bis Anfang März Zeit, die Bestimmungen des DMA zu erfüllen. Ende April benannte die Kommission auch Apples iPadOS als Gatekeeper.

Update

Statement von Booking.de ergänzt.

(are)